ERBSCHLEICHEREI

Sie selbst haben einen Verdacht oder sind schon Opfer geworden.

Wie können Sie
sich wehren?

Häufig vorkommende Fälle von Erbschleicherei

Es ist erst einmal wichtig zu wissen, dass dies leider vielen älteren Personen passiert. Das weiß ich aus meiner praktischen Erfahrung als Anwältin.

Es fing vor zwei Jahren mit vereinzelten Fällen an. Vor einem Jahr dann ein sprunghafter Anstieg. Heute kann ich sagen, dass mehrere Fälle pro Monat dazukommen. Wovon ich spreche?  Fälle der Erbschleicherei. Die Täter haben gerade in der heutigen Zeit gute Chancen, ihr Ziel zu erreichen. Das wissen sie und gehen zumeist planvoll und taktisch vor.

Ist Erbschleicherei strafbar? 

Erbschleicherei ist im Strafgesetzbuch nicht als eigener Strafbestand aufgeführt. Grundsätzlich gilt Erbschleicherei also als moralisch verwerflich, ist jedoch in Deutschland nicht strafbar. Dennoch kann es sein, dass sich der Erbschleicher mit dem Vorgehen, mit welchem er versucht, an das Erbe zu kommen, strafbar macht. Somit ist eine Anzeige in vielen Fällen doch möglich. Nicht selten liegt Betrug, Nötigung oder Untreue vor.

Legt der Erbschleicher des Weiteren ein vom Erblasser nicht gewolltes Testament vor oder lässt etwa ein anderes, bereits bestehendes Testament verschwinden, so macht sich der Erbschleicher wegen Urkundenfälschung und/oder Urkundenunterdrückung strafbar.

Diese Vergehen sind strafbar und somit strafrechtlich zu verfolgen.

Erbschleicherei. Sie haben
einen Verdacht
oder
fühlen sich unter Druck gesetzt.

Die Täter


Es gibt nicht den klassischen Erbschleicher.

  • Es gibt den Bruder, die Schwester, die vielleicht unbekannt in Geldsorgen sind oder von dem Ehepartner manipuliert werden und sich heimlich um die Eltern / Großeltern besonders gut kümmern.
  • Es gibt den Banker, der durch seinen Job bestes weiß, wo es sich finanziell lohnt und wer alleinstehend oder mit entfernter Verwandtschaft ist. 
  • Es gibt die Pflegekraft, die sich nicht nur zu ihrer Arbeitszeit um die älteren Herrschaften kümmert.

Alle haben eines gemeinsam: sie genießen innerhalb kürzer Zeit das 100 %-ige Vertrauen ihrer späteren Opfer.

Das Vorgehen


So gehen die Täter meistens vor:

Die Täter nehmen bewusst Kontakt entweder zu kinderlosen, älteren Ehepaaren oder alleinstehenden Personen auf, bei denen die Familie der persönlichen Fürsorge in nicht ausreichendem Maße nachkommt. Dort haben sie zumeist leichtes Spiel: sie nutzen die Einsamkeit, die fehlende Nähe und Wertschätzung durch nahestehende Personen aus und drängen sich in Ihr Leben.

Sie machen sich unabkömmlich. Sei es durch Hilfe persönlicher Art, im Haushalt oder aber auch durch Hilfestellung in finanziellen Angelegenheiten. Wenn dies erreicht ist, wird Druck aufgebaut: die Fürsorge soll plötzlich entlohnt werden, man braucht Vollmachten und will testamentarisch bedacht werden.

Zu diesem Zeitpunkt ist es emotional schon sehr schwierig für Sie, wieder von ihnen loszukommen. Die Scham und die Angst, sich Freunden oder Familie anzuvertrauen, und wieder in der Einsamkeit zu enden, sind größer als die Sorge um Ihre eigenen Finanzen.

So kann ich helfen:


Ich weiß durch die Erfahrung der letzten Jahre, wie Sie sich in dieser Situation fühlen. Sie haben Angst vor weiterem Druck. Sie schämen sich, dass gerade Ihnen dies widerfahren ist. Es tut Ihnen leid, dass Sie nicht ausreichend an die anderen Familienmitglieder gedacht haben. 

Ich habe diese Situation nun schon häufig mit Mandanten durchlebt, und kann Sie ein Stück weit auffangen. Kontaktieren Sie mich gerne, und ich werde mir zunächst Ihr Anliegen anhören und sodann mit Rat und Tat zur Seite stehen.

MELDEN SIE SICH GERN BEI MIR.

Sie haben bereits Urkunden
unterzeichnet
und haben ein
schlechtes Gefühl?

Sie sind bereits Opfer eines
Erbschleichers geworden?

Wie komme ich ins Spiel?


Ich werde meistens durch einen Freund oder ein Familienmitglied kontaktiert und gebeten, mich mit Ihnen als Betroffenen zu unterhalten. In diesem Gespräch kläre ich erst einmal mit Ihnen, wie Ihre persönliche Situation gerade ist

  • Ich frage nach Vorsorgevollmachten und Testamenten, die Sie ggf. bereits zu Gunsten der betreuenden Person erstellt haben.
  • Nachdem ich Ihre Situation erfasst habe, besprechen wir gemeinsam die weiteren Schritte, die Sie einleiten können, wenn Sie wollen. Sie als Opfer und Mandant entscheiden, wie Sie vorgehen möchten. Ich dränge Sie zu nichts. 

Wenden Sie sich gerne direkt und schnell am mich, wenn Ihnen etwas im Zusammenhang mit dem Thema Erbschleicherei komisch vorkommt. Ich werde dann die richtigen Schritte einleiten.

So kann ich helfen:


Sobald Sie als Opfer davon überzeugt sind, dass diese Situation aufgelöst werden muss (dieser Wunsch besteht häufig aufgrund der perfiden Abhängigkeit und des ausgeübten Drucks), kann ich alle erforderlichen Schritte einleiten:

  • Widerruf Vorsorgevollmacht
  • Installation neue Vorsorgevollmacht
  • Widerruf Testament
  • Installation eines neuen Testaments vielleicht sogar eines Erbvertrages
  • Kündigung des Täters
  • Kommunikation und Information mit den Banken, Versicherungen, Geschäftspartner

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