ERBSCHLEICHEREI

Ein Verwandter ist verstorben und das Erbe zu Gunsten des Erbschleichers vergeben.

Wie können Sie sich im
Nachhinein dagegen wehren?

Es müssen jetzt die richtigen Schritte in die Wege geleitet werden.

Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, da auch im Erbrecht Fristen laufen.


Was kann ich als Anwältin für Sie tun?


Wenn nun der Täter nach dem Tod des Opfers glaubt, dass er an sein Ziel – nämlich das Vermögen des Opfers – gekommen ist:  kann ich Ihnen ebenfalls Hilfe leisten.

Es kommen, je nach Fallgestaltung, folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Nachweis, dass der Erblasser (das Opfer) bereits testierunfähig war zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments.
  • Nachweis, dass der Erblasser (das Opfer) bereits testierunfähig war zum Zeitpunkt der lebzeitigen Übertragung.
  • Anfechtung des Testamentes / des Erbvertrages wegen Erbunwürdigkeit des eingesetzten Erben.
  • Geltendmachen der Nichtigkeit des Testamentes gemäß § 14 HeimG

Ein Verwandter ist verstorben und
Sie bemerken die Erbschleicherei.

MELDEN SIE SICH GERN BEI MIR.

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